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Ihre Lohnfortzahlung endet in der Regel 6 Wochen nach der ersten Krankmeldung.  Das Krankentagegeld der Krankenkassen ist deutlich geringer als Ihr Einkommen. Es  beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettogehalts.

Kalendertäglich kann Ihr Krankengeld bis zu 101,50 Euro (2017) betragen. Wie von Ihrem Gehalt müssen Sie unter Umständen davon noch Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen, also an die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Das Tagegeld wird maximal 78 Wochen bezahlt.

Besonders wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, kann die Differenz zwischen Ihrer monatlichen Entnahme und Ihrem Tagegeld hoch sein.

Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenkasse können Sie sich die Lücken ausgleichen lassen - wir beraten Sie umfassend, fair und transparent: Rufen Sie uns an: 0761 80 60 82

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